Inhalt
Zielgruppe: (Berufs-)Kraftfahrer*, die ihre Kompetenz erweitern sollen und über eine gültige ADR-Bescheinigung verfügen.
Voraussetzungen: Gültige ADR Schulungsbescheinigung, mindestens Basiskurs. Für das Führen eines Kraftfahrzeugs ist zusätzlich eine gültige Fahrerlaubnis, die zu den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen passen muss, erforderlich. Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift.
Grundlage: Kapitel 8.2.1.4 ADR
Kursziel: Der Aufbaukurs Klasse 1 schließt mit einer schriftlichen Prüfung (Dauer: 30 Minuten) durch die zuständige Industrie- und Handelskammer ab. Die erfolgreich bestandene Prüfung berechtigt den Teilnehmer zur Durchführung von Transporten mit Explosivstoffen u
Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer hängt von der des Basiskurses ab.
Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff (Klasse 1) spielen im Gefahrgutbereich zwar mengenmäßig eine untergeordnete Rolle und sind hauptsächlich saisonal beschränkt (z.B. Silvester). Aber gerade beim Transport dieser Materialien ist besondere Vorsicht geboten. Deshalb verlangt der Gesetzgeber von den Fahrzeugführern für die Stoffe und Gegenstände den Nachweis über eine besondere Schulung ('Aufbaukurs Klasse 1') in Ergänzung zum Basiskurs.
- Allgemeine Vorschriften - Gefahreneigenschaften - Dokumentation - Fahrzeug- und Beförderungsarten - Umschließungen/Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung - Maßnahmen nach Unfällen und Zwische
Je nach Stand der Anmeldungen kann es sein, dass der Kurs nach Frankfurt verlegt wird.
- Sonstiges Merkmal
- Gefahrgutfahrer/in