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Abschluss: Geprüfte/r Industriefachwirt/in

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Inhalt

Die komplexen Veränderungen in der Wirtschaft verlangen angepasste Qualifikationen der Mitarbeiter. Die wachsende Kundenorientierung, zunehmende Prozessorientierung, hori­zontale und vertikale Aufgabenerweiterung, stärkere Ziel- und Ergebnisorientierung, Intensivierung der Kommunikation, erhöhtes Kosten- und Nutzendenken und nicht zuletzt vermehrte Methoden-, Personal- und Sozialkompetenz sind Faktoren, auf die bei der Konzipierung des Lehrgangs reagieret wurde Es werden komplexe Tätigkeits- und Aufgabenbereiche des/ der\'Geprüften Industriefachwirts/in\' beschrieben, im Lehrgang vermittelt und schließlich geprüft.

Lehrgangsinhalte:

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen:

  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung

Handlungsspezifische Qualifikationen:

  • Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
  • Produktionsprozesse
  • Marketing und Vertrieb
  • Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
  • Führung und Zusammenarbeit

Zulassungsvoraussetzungen:

(1) Zur Prüfung in der Teilprüfung\'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen\' ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis

(2) Zur Prüfung in der Teilprüfung\'Handlungsspezifische Qualifikationen\' ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils\'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen\', das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3)   Die Berufspraxis nach Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines\'Geprüften Industriefachwirtes\' und einer\'Geprüften Industriefachwirtin\' nach§ 1 Absatz 2 haben.

(4)   Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 2 ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Prüfungsgebühr:Gemäß Gebührenordnung der prüfenden Kammer

Verordnungüber die Prüfung.



Weitere Informationen

Dauer: 18 Monate

Abschluss
Fachwirt/in - Industrie (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19) i
Förderungsart
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
ESCO-Synonym
Fachwirt/in - Industrie (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19) i

Termine

Dieser Kurs wird momentan nicht in Hessen angeboten, sondern in einem anderen Bundesland. Bitte kontaktieren Sie den Anbieter.