Inhalt
Zum Thema:
Exporteure, die Waren zollbegünstigt - d. h. zollfrei oder zu ermäßigten Zollsätzen - auf fremde Märkte bringen, erzielen dort u. U. entscheidende Wettbewerbsvorteile. Derartige Zollbegünstigungen sind wesentliche Bestandteile der Präferenzabkommen, welche die Europäische Union mit Drittländern abgeschlossen hat. Die Inanspruchnahme von Zollbegünstigungen setzt jedoch die Beachtung von Ursprungsregeln voraus. Die Beachtung und Handhabung der entsprechenden Vorschriften bereitet in der Praxis vielfach Schwierigkeiten, da für unterschiedliche Präferenzräume unterschiedliche Kriterien gelten. Darüber hinaus existieren im Bereich des handelspolitischen bzw. des wettbewerbsrechtlichen Ursprungs weitere ursprungsrelevante Regelungen und Begriffe, die in der Praxis häufig zu Missverständnissen führen.
Seminarziel:
Die Teilnehmer des Seminars sollen systematisch mit den auf dem Gebiet des Warenursprungs und der Zollpräferenzen auftretenden Fragen vertraut gemacht werden. Es wird die Anwendung der Ursprungsregeln praktisch geübt sowie Lösungsansätze für betriebliche Problemstellungen werden dargestellt.
Aus dem Inhalt:
Präferenzieller Warenursprung
- Mit welchen Ländern bestehen Präferenzabkommen? Paneuropäische Kumulationszone (EU, EFTA, Türkei), Sonstige Präferenzabkommen der EU
- Feststellung und Dokumentation der Ursprungseigenschaft
- Präferenznachweise EUR.1, EUR.MED., Ursprungserklärung auf der Rechnung, A.TR, Lieferantenerklärungen
Andere ursprungsrelevante Bereiche
- Handelspolitischer Ursprung: Ursprungskriterien gemäß Zollkodex (Ursprungszeugnis)
- Wettbewerbsrechtlicher Ursprung: Einschlägige Vorschriften und praktische Beispiele
Praktische Fallstudien und Sonderfälle
- Klärung von Teilnehmerfragen
Art: Weiterbildung/Fortbildung