

Weitere Förderungen, für die das Gütesiegel von Weiterbildung Hessen e.V. anerkannt ist
Bildungsprämie: Die erste Förderphase der Bildungsprämie endete am 30.11.2011. Eine Fortsetzung des Förderprogramms ist geplant. In ähnlicher Weise wie beim Qualifizierungsscheck hat das Gütesiegel von Weiterbildung Hessen e.V. in der Vergangenheit dazu berechtigt, dass Bildungsanbieter die Prämiengutscheine der Förderung Bildungsprämie annehmen konnten. Nach Auskunft der Servicestelle Bildungsprämie ist davon auszugehen, dass dies auch bei der Fortsetzung des Förderprogramms der Fall sein wird. Nähere Informationen dazu findet man auf der Seite www.bildungspraemie.info , Telefon 0800 2623-000
Meister-Bafög: Seit dem 1. Juli 2009 sieht das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) vor, dass durchführende Träger von Kursen, die nach dem sogenannten „Meister-BAföG“ gefördert werden können, ein Qualitätssystems nachweisen müssen. Das Gütesiegel von Weiterbildung Hessen e.V. ist als geeigneter Nachweis eines Qualitätssystems anerkannt. Infos zum Meister-Bafög hier: www.meister-bafoeg.info.
Integrationskurse: Auch für die Zulassung als Anbieter geförderter Integrationskurse ist das Gütesiegel von Weiterbildung Hessen e.V. anerkannt. Zur Liste der durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannten Qualitätssicherungssysteme klicken Sie hier.
Zuwendungen ESF oder Landesmittel: Ebenso berechtigt das Gütesiegel, als Einrichtung selbst Zuwendungen durch den ESF oder aus Landesmitteln zu erhalten. Interessant ist dies z.B., wenn man eine Förderung für besondere Projekte beantragen will. Zur Förderrichtlinie des ESF klicken Sie hier.
Bildungsurlaub: Anerkennung von Bildungsurlaubs-Angeboten wird durch das Hessische Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) geregelt. Der Nachweis eines Qualitätssicherungsmodells oder einer Zertifizierung spielt hier keine Rolle. Welche Kriterien Einrichtungen erfüllen müssen, damit sie Kurse als Bildungsurlaub anbieten können, und welche Voraussetzungen die Angebote selbst erfüllen müssen, erfahren Sie in Kurzform beim Klick hier. Der vollständige Gesetzestext ist beim Klick hier aufrufbar.
10.01.2012
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