
Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zu Rückzahlung von Weiterbildungskosten an Arbeitgeber
Wird eine Weiterbildungsmaßnahme durch den Arbeitgeber finanziert, wird häufig die Bedingung daran geknüpft, dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die Weiterbildungskosten an den Arbeitgeber zurückzahlen, wenn sie kurze Zeit nach der Maßnahme das Unternehmen verlassen.
In einigen Fällen kann dies dazu führen, dass Bildungsinteressierte sich scheuen, einen kostenaufwändige Weiterbildung in Anspruch zu nehmen, weil sie nicht sicher sind, ob sie beim Unternehmen, dass die Maßnahme bezahlt, so lange wie in der Rückzahlungsklausel vereinbart bleiben wollen. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes hat dazu allerdings entschieden, dass Rückzahlungsklauseln, die Beschäftigte zu lange an das Unternehmen binden, unzulässig sind. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes findet man beim Klick hier.
13.04.10
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