

Trägerzulassung nach AZWV: Die geplanten Änderungen und das Gütesiegel von Weiterbildung Hessen e.V.
Aktuell gilt noch, dass für Förderungen durch den Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit eine Trägerzulassung gemäß der AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung)erforderlich ist und zusätzlich noch eine Zulassung der einzelnen Maßnahme gemäß AZWV. Allerdings wird am 01.04.2012 ein neues Gesetz zur Instrumentenreform im Rechtskreis von SGB III und SGB II eingeführt. Die bisher in der AZWV enthaltenden Anforderungen gehen in dem neuen Gesetz auf. Die erforderlichen näheren Voraussetzungen für die Akkreditierung als fachkundige Stelle und für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen einschließlich der jeweiligen Verfahren werden in einer neuen Rechtsverordnung „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV“ geregelt werden, über die bereits ein Entwurf vorliegt. Man findet den Entwurf beim Klick hier.
Für Träger, die bereits nach AZWV zugelassen sind, besteht erst einmal kein Handlungsbedarf. Eine bestehende AZWV-Zulassung wird auch für die weiteren arbeitsmarkpolitischen Instrumente anerkannt werden. Die neue Rechtsverordnung greift erst, wenn die bestehende Zulassung erneuert werden muss.
Für alle bisher nicht nach AZWV zugelassenen Anbieter arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen ergeben sich hingegen Änderungen. Das reformierte Sozialgesetzbuch III bestimmt, dass alle Arbeitsmarktdienstleister eine Trägerzulassung durch eine Fachkundige Stelle benötigen. Anbieter, die Bildungsgutscheine oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine der Kostenträger annehmen wollen, benötigen zusätzlich noch Maßnahmeanerkennungen. Ein Bestandteil der Trägerzulassung ist die Anwendung eines Systems zur Sicherung der Qualität. Eine Festlegung auf ein bestimmtes Qualitätsmanagementmodell wird es nicht geben.
Noch ist es offen, ob und wie zukünftig auch das Gütesiegel von Weiterbildung Hessen e.V. für die Trägerzulassung anerkannt sein wird. Weiterbildung Hessen e.V. führt diesbezüglich Gespräche. Wir sind zuversichtlich, dass wir ein vorteilhaftes Ergebnis erzielen können. Den Mitgliedseinrichtungen werden wir zum gegebenen Zeitpunkt auch eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema anbieten.
10.01.2012
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