
Rundfunkgebühren für internetfähige PCs
Auch wenn am Arbeitsplatz keine Radio- oder Fernsehgeräte vorhanden sind, fallen in der Regel Rundfunkgebühren an: Bereits seit dem 01.01.2007 müssen auch für Computerarbeitsplätze, mit denen über das Internet Radio- und Fernsehprogramme empfangen werden können, Gebühren an die GEZ gezahlt werden. Ähnlich wie in privaten Haushalten gilt auch für den Arbeitsplatz, dass ein empfangsfähiges Gerät ausreicht, um gebührenpflichtig zu werden, dass aber auch nur für ein Gerät Gebühren gezahlt werden müssen. Wenn keine weiteren "richtigen" Radios oder Fernsehgeräte in den Büroräumen vorhanden sind, sind die GEZ-Gebühren für "nur-PCs" moderat. Auch ohne Kenntnis der technischen Details der PC-Arbeitsplätze kann man leicht überprüfen, ob ein PC fähig ist, Fernseh- oder Radioprogramme zu empfangen: Man steuert einfach ein online bereitstehendes Rundfunkprogramm an (Lautsprecher einschalten nicht vergessen), z.B. das des Hessischen Rundfunks: Zum Radioprogramm hr-info klicken Sie hier; zum Fernsehprogramm des Hessischen Rundfunks klicken Sie hier.
Wenn man etwas sehen und hören kann, ist der PC rundfunkgebührenpflichtig. Auf der Homepage der IHK Frankfurt am Main findet man einen informativen Beitrag zum Thema Rundfunkgebühren; klicken Sie hier. Die Anmeldung von Rundfunkgeräten kann man direkt auf der Homepage der GEZ vornehmen; dort findet man auch die Angaben zur Beitragshöhe. Zur GEZ klicken Sie hier.
27.05.10
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