

Rechnungsstellung für Seminarteilnehmer ausländischer Firmenkunden
Im November 2011 hatten wir eine Anfrage des Mitglieds ICEP GmbH zu folgender steuerrechtlichen Frage an alle Mitgliedseinrichtungen weiter geleitet: Muss bei der Durchführung von Seminaren in Deutschland die Rechnungsstellung für Seminarteilnehmer ausländischer Firmenkunden aus der EU inkl. der deutschen MwSt. erfolgen oder ohne?
Aufgrund des großen Interesses am Ergebnis zu dieser Umfrage stellen wir Ihnen die Antwort der IHK Frankfurt am Main, Geschäftsfeld Recht und Steuern vor. Bitte beachten Sie jedoch, dass zur Klärung dieser und vergleichbarer Sachlagen in jedem Fall eine eingehende Beratung durch ein Steuerbüro erforderlich ist.
Nach Einschätzung der IHK Frankfurt könne die Ausstellung der Rechnung zzgl. MwSt. erfolgen. Da es sich nicht um ein Inhouse-Seminar handele, sondern keine Teilnahmebeschränkungen existieren, können Personen von verschiedenen Unternehmen teilnehmen. Die Seminargebühr stelle daher eine Eintrittsberechtigung dar; Leistungsort sei der Ort der Veranstaltung. Die Einschätzung nimmt Bezug auf das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 04.02.2011 zur Ortsregelung des § 3a UStG und auf einen Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Link hier; vgl. Abschnitt 3a.6 Absatz 13 Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Seite 125, Beispiele 1 und 2).
10.01.2012
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