

Qualifizierungsschecks Hessen: Das Gütesiegel von Weiterbildung Hessen e.V. und die Regelung für Dozentinnen/Dozenten.
Nach wie vor gilt: Wenn jemand einen Qualifizierungsscheck erhält, werden auf diesem mindestens zwei Einrichtungen eingetragen, bei denen der Scheck eingelöst werden kann. Damit ein Bildungsanbieter aufgeführt werden kann, muss er zertifiziert sein. Das Gütesiegel von Weiterbildung Hessen e.V. ist eine der in Frage kommenden Zertifizierungen.
Für Trainer/innen und Dozentinnen/Dozenten gibt es keine allgemein anerkannte, fachgebietsübergreifende Zertifizierung (wie z.B. das Gütesiegel von Weiterbildung Hessen e.V., die DIN ISO oder ähnliches), die es ermöglichen könnte, dass diese Qualifizierungsschecks annehmen können. Es gibt lediglich einige fachspezifische Verbandszertifizierungen. Das HMWVL hat deshalb eine unbürokratische Lösung zugelassen, um insbesondere Qualifizierungsbeauftragten, die eng mit Trainer/innen und Dozentinnen/Dozenten zusammen arbeiten, entgegen zu kommen: Trainer/innen und Dozentinnen/Dozenten, die in die Dozentendatenbank in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank eingetragen sind, können auch den Qualifizierungsscheck annehmen. Man findet die Dozentendatenbank auf der Seite www.hessen-weiterbildung.de sowie auf mehreren regionalen Unterportalen der Hessischen Weiterbildungsdatenbank.
Die Regelung bedeutet jedoch nicht, dass diese Trainer/innen und Dozentinnen/Dozenten qualifizierungsscheck-geeignet sind, weil sie zertifiziert sind. Einige der Personen, die in der Dozentendatenbank eingetragen sind, haben zwar Zertifikate diverser Fachverbände, doch dass gilt nicht als qualifizierungsscheck-geeignete Zertifizierung im Sinne der Richtlinie. Es ist einfach der Eintrag in der Dozentendatenbank, der sie berechtigt, auch Qualifizierungsschecks anzunehmen.
Wie auch bei Angeboten anderer Bildungseinrichtungen, die aufgrund ihrer Zertifizierung berechtigt sind, Qualifizierungsschecks anzunehmen, gilt für die in der Dozentendatenbank eingetragenen Trainer/innen und Dozentinnen/Dozenten, dass das Kursangebot, für das ein Qualifizierungsscheck eingesetzt werden soll, offen zugänglich sein muss - also keine Inhouse-Trainings, individuelle Schulungen und Coachings.
Die Trainer/innen und Dozentinnen/Dozenten können, wenn sie wollen, zusätzlich zu dem Eintrag ihres persönlichen Profils in der Dozentendatenbank ihre offenen Seminarangebote in den Bereich der Kurs- und Anbietersuche in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank eintragen lassen, damit es besser zu finden ist. Manche machen davon bereits Gebrauch. Man findet diese Kurse dann aber nur auf der Seite www.hessen-weiterbildung.de und ggf. in einem Regionalportal, aber nicht in der Kurs- und Anbietersuche auf der Seite www.qualifizierungsschecks.de, denn die anbietenden Trainer/innen und Dozentinnen/Dozenten sind ja nicht im Sinne der Richtlinie zertifiziert.
Sowohl für regulär zertifizierte Anbieter als auch für Trainer/innen und Dozentinnen/Dozenten gilt: Es ist erwünscht, dass sie sich außerdem in der Kurs- und Anbietersuche der Hessischen Weiterbildungsdatenbank eintragen lassen. Dieser Eintrag ist jedoch ein „Soll", kein „Muss". Einrichtungen, die zertifiziert sind, dürfen den Qualifizierungsscheck auch dann annehmen, wenn sie nicht in der Kurs- und Anbietersuche der Hessischen Weiterbildungsdatenbank eingetragen sind. Trainer/innen und Dozentinnen/Dozenten dürfen ihn ebenfalls annehmen, solange sie in der Dozentendatenbank eingetragen sind. Der zusätzliche Eintrag in der Kurs- und Anbietersuche ist für sie möglich, aber kein „Muss“, wenn sie ansonsten nachweisen können, dass es sich bei der Weiterbildung, die durch den Qualifizierungsscheck gefördert werden soll, um ein offenes Kursangebot handelt.
Für Fragen zur Hessischen Weiterbildungsdatenbank und zur Dozentendatenbank steht Ihnen bei Weiterbildung Hessen e.V. Sabine Dreißigacker, 069 9150129-13, dreissigacker(at)wb-hessen.de zur Verfügung.
10.01.2012
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