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Neue Fortbildung „Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen“

Ab dem 01. Januar 2012 tritt eine neue Fortbildungsordnung „Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen" in Kraft. Sie wurde durch das BIBB im Auftrag der Bundesregierung und gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeitet, um auf die Herausforderungen des demografischen Wandels gerade für das Gesundheits- und Sozialwesen zu reagieren. So wird erwartet, dass in diesem Bereich bis zum Jahr 2025 bis zu 1 Million Erwerbstätige zusätzlich benötigt werden. Bereits jetzt herrscht dringender Bedarf an Fach- und Führungskräften, die Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle im Gesundheitssektor übernehmen können. Mit dem neuen Fortbildungsabschluss verfügt das Gesundheits- und Sozialwesen über einen modernen Beruf, der auf der Basis einer anerkannten Ausbildung Karrieremöglichkeiten im mittleren Management eröffnet und eine Alternative zu den Bachelor-Studiengängen bietet. Zu den Tätigkeiten der künftigen Fachwirte und Fachwirtinnen wird die verantwortliche Lösung komplexer fachlicher Aufgaben unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungselemente gehören. Das neue berufliche Fortbildungsangebot steht Absolventen und Absolventinnen von anerkannten Ausbildungsberufen sowie von bundes- und landesrechtlich geregelten Berufen im Gesundheits- und Sozialwesen offen. Die neue bundeseinheitliche Fortbildung nach § 53 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vereinheitlicht die zahlreichen, auf Kammerebene bislang bestehenden Qualifizierungsmöglichkeiten im Bereich des mittleren Managements.  Die Verordnung zur Fortbildung „Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen" ist beim Klick hier abrufbar. Ansprechpartner/-in im BIBB sind: Gisela Mettin und Thomas Borowiec (Kontaktformular beim Klick auf die Namen).

28.11.2011

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