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Anerkennung des Qualitätssiegel von Weiterbildung Hessen e.V. für neues Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BaföG), Integrationskurse, ESF-Mittel und Landesmittel

Zum 1. Juli 2009 trat eine Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) in Kraft. Nach der neuen Fassung des Gesetzes müssen durchführende Träger von Kursen, die nach dem sogenannten „Meister-BaföG“ gefördert werden können, ein Qualitätssystems nachweisen können. Weiterbildung Hessen e.V. freut sich mitteilen zu können, dass das Qualitätssiegel von Weiterbildung Hessen e.V. als geeigneter Nachweis eines Qualitätssystems anerkannt wurde: So können Mitgliedseinrichtungen von Weiterbildung Hessen e.V. auch weiterhin Meisterkurse anbieten, bei denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Förderung das „Meister-BaföG“ beantragen können.

An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass auch für die Zulassung zur Durchführung von Integrationskursen das Qualitätssiegel von Weiterbildung Hessen e.V. anerkannt ist. Zur Liste der durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BMBF) anerkannten Qualitätssicherungssysteme klicken Sie hier.

 

Ebenso gilt das Siegel für die Berechtigung, Zuwendungen durch den ESF oder aus Landesmitteln zu erhalten. Zur Förderrichtlinie des ESF klicken Sie hier.

30.10.08

Von: sd-b

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