Inhalt
Zielsetzung:
Die Europäische Union hat mit einer Vielzahl von Ländern Abkommen über die Gewährung von Zollvorteilen, sogenannte Präferenzabkommen, geschlossen. Beim Handel mit diesen Ländern können deshalb Zollvorteile bis hin zu Zollfreiheit in Anspruch genommen werden, wenn die entsprechenden Ursprungsregeln erfüllt sind und ein Präferenznachweis ausgestellt wurde.
In dem Basisseminar werden die Grundlagen des Präferenzrechts vermittelt. Es richtet sich daher in erster Linie an Neueinsteiger und Mitarbeiter, die keine oder nur geringe Vorkenntnisse haben. Sie erfahren, mit welchen Ländern Präferenzabkommen bestehen, wie die Ursprungsregeln aussehen und welche Nachweise zu erfüllen sind.
Inhalt:
Der Warenursprung im Außenhandel
- Begriffsbestimmung
- Unterscheidung präferenzieller / nichtpräferenzieller Ursprung
Der präferenzielle Ursprung
- Präferenzbeziehungen der Europäischen Gemeinschaft / Union
- Ursprungspräferenzen
- Freiverkehrspräferenzen
Anwendung der Ursprungsprotokolle / Ursprungsregeln
- Vollständige Gewinnung oder Herstellung
- Ausreichende Be- oder Verarbeitung / Verarbeitungslisten
- Minimalbehandlung
- Territorialitätsprinzip
Präferenznachweise
Auskunftssystem"Warenursprung und Präferenzen online"
Vereinfachungen (Ermächtigter Ausführer, Registrierter Ausführer)
Die Bedeutung von Lieferantenerklärungen
Verbindliche Ursprungsauskünfte
Weitere Informationen
Dauer: 1 Tage
- Sonstiges Merkmal
- Grundlagen (Lernzielniveau)