Inhalt
Praktiker*innen im Sozial- und Gesundheitswesen wissen: Die Ansprüche an Wirksamkeit und Effizienz der professionellen Hilfe und Unterstützung steigen. Es gilt sicherzustellen, dass Klientinnen und Klienten die Unterstützung bekommen, die sie wirklich brauchen, aber auch eventuelle Doppelversorgungen zu vermeiden. Die Aufgaben von Sozialarbeiter*innen sind immer mehr in Vermittlungs- und Koordinationstätigkeiten zu sehen.
Case Manager beraten, moderieren und koordinieren die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen unter komplexer werdenden Rahmenbedingungen in der Sozialen Arbeit und im Gesundheitswesen.
Ziel ist es, die im Hilfefeld vorhandenen Angebote kompetent, passgenau und effektiv mit dem Bedarf der Klient*innen zu verbinden. Handlungsleitend ist die Klienten- und Ressourcenorientierung und die konsequente Einbeziehung der Klient*innen in die Hilfeplanung.
Zielgruppe:
Fachkräfte in der Sozialen Beratung oder im Gesundheitswesen
Voraussetzungen:
Je nachdem, welches Studium oder welchen Ausbildungsberuf Sie abgeschlossen haben, müssen Sie verschiedene Zulassungsvoraussetzungen nachweisen.
Mit Studium
Humanwissenschaftliches Studium: Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Erziehungswissenschaftler, Pflegewissenschaftler, Heil- oder Pflegepädagogen, Pflegewirte etc. müssen eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung nachweisen (ohne Anerkennungsjahr bei Sozialarbeitern und Sozialpädagogen).
Nicht humanwissenschaftliches Studium: Absolventen eines nicht humanwissenschaftlichen Studiums müssen mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem humandienstlichen Arbeitsfeld sowie zusätzlich erworbene Kompetenzen in den Bereichen Sozialrecht (40 Unterrichtseinheiten), Kommunikation, Beratung / Moderation und Selbstreflexion (120 Unterrichtseinheiten) nachweisen.
Mit Fachschulausbildung
Gesundheits- und Krankenpfleger, Physiotherapeuten, Heilerziehungspfleger, Ergotherapeuten, Logopäden etc. müssen mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einem humandienstlichen Arbeitsfeld sowie zusätzlich erworbene Kompetenzen in den Bereichen Sozialrecht (40 Unterrichtseinheiten), Kommunikation, Beratung / Moderation und Selbstreflexion (120 Unterrichtseinheiten) nachweisen.
Sozialversicherungsangestellte, Arzthelferinnen oder Absolventen einer anderen Berufsausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen oder der Beschäftigungsförderung müssen mindestens sechs Jahre Berufserfahrung in einem humandienstlichen Arbeitsfeld sowie zusätzlich erworbene Kompetenzen in den Bereichen Sozialrecht (40 Unterrichtseinheiten), Kommunikation, Beratung / Moderation und Selbstreflexion (160 Unterrichtseinheiten) nachweisen.
Offene Fragen?
Sie sind nicht sicher, welche Zulassungsvoraussetzungen für Sie zutreffen? Sprechen Sie uns an, wir helfen gerne weiter.
Durchführungszeitraum:
1 Semester
Lernaufwand:
232 Unterrichtseinheiten
Abschlussart:
Zertifikat mit ECTS
Hinweis von Hessischer Weiterbildungsdatenbank: Die Kurse dieses Anbieters werden über eine Schnittstelle aus der Datenbank www.wissweit.de automatisch importiert. Einzelne Angaben können dadurch evtl. unvollständig sein. Fragen Sie gegebenenfalls beim Anbieter nach.
- Abschluss
- Case Manager/in (Sozial- / Gesundheitswesen und Beschäftigungstherapie)
- Sonstiges Merkmal
- Hochschulzertifikat
- ESCO-Synonym
- Case Manager/in (Sozial- / Gesundheitswesen und Beschäftigungstherapie)