Staatsexamen

Das Staatsexamen ist eine bundesweit einheitliche Prüfung, die für Fächer wie Jura, Medizin und Pharmazie die Abschlussprüfung darstellt. Das 1. Staatsexamen führt zu Berufen, an denen ein besonderes öffentliches Interesse besteht (Lehrer, Mediziner oder Rechtswissenschaftler).

Bei Lehrern und Rechtswissenschaftlern folgt nach der Ersten Staatsprüfung ein Vorbereitungsdienst (Referendariat), der (das) mit der zweiten Staatsprüfung (Zweites Staatsexamen) abschließt.

Kurse zu den Lernzielen

Zu sehr speziellen Lernzielen sind nicht immer Kurse aus der Region im Angebot.

RecherchezieleRatgeber
STAATSEXAMEN (Studium, 10 Kurse zum Abschluss)
 •  Assessor (Dienstbezeichnung, 2 Kurse zum Abschluss)  i 
Erstellt 2024-03-19 09:12:12 in 0,023 s

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