Über das Förderprogramm gut ausbilden

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Hintergrundinformationen

Häufig finden kleine Betriebe nicht mehr genug Bewerberinnen und Bewerber, um ihre Ausbildungsplätze zu besetzen. Unternehmen werden immer mehr zu Konkurrenten um junge Leute. Umso wichtiger ist es, dass kleine Betriebe durch vorbildliche Ausbildungsqualität überzeugen und sie damit für den Fachkräftenachwuch attraktiv sind.

Mit "gut ausbilden" hilft Hessen kleinen Betrieben und gemeinnützigen Organisationen dabei, Ausbildungspersonal zu qualifizieren, Ausbildungsinhalte zu erweitern und die Ausbildungsorganisation zu verbessern.


Wer wird gefördert?


  • Haben Sie einen kleinen Betrieb mit weniger als 50 Beschäftigten? Oder leiten Sie eine kleine gemeinnützige Organisation mit weniger als 50 Beschäftigten?*
  • Sitzt Ihr Betrieb oder Ihre Organisation in Hessen?
  • Haben Sie höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro?

Wenn Sie alle Fragen mit "Ja" beantworten können, dann können Sie von einer Förderung aus dem Programm "gut ausbilden" der Hessischen Landesregierung profitieren.

*Hinweis: Bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl werden die Beschäftigten des Unternehmens auf Vollzeitbeschäftigte umgerechnet. Auszubildende und Beschäftigte in Elternzeit zählen nicht als Beschäftigte.


Was wird gefördert?


Qualifizierung und Beratung für Betriebsleitungen und Ausbildungspersonal

  • Ausbildereignungsqualifizierung und -prüfung (AEVO)
  • Qualifizierung/Beratung von Betriebsinhaber/innen bzw. Geschäftsführer/innen oder Ausbildungspersonal zu Ausbildungsthemen, auch vor einer Ausbildung
  • Zusatzqualifizierung für Betriebsinhaber/innen bzw. Geschäftsführer/innen oder Ausbildungspersonal zum Thema betriebliche Ausbildung


Qualifizierungen für Auszubildende

  • Zusatzqualifizierung für Auszubildende
  • Stütz-/Nachhilfeunterricht für Auszubildende
  • Berufsbezogener Deutschunterricht
  • Externe Ausbildungsabschnitte
  • Prüfungsvorbereitung


Es werden nur Maßnahmen gefördert, deren Kosten vom Betrieb getragen werden.
Förderfähig sind nur die direkten Kosten, d.h. Kurskosten/Teilnahmegebühren und Prüfungsgebühren, keine Unterkunfts-, Verpflegungs- und Fahrtkosten. Prüfungskosten und Kosten für Prüfungsmittel der Zwischen- und Abschlussprüfungen nach BBIG/HwO sind nicht förderfähig.


Wie hoch ist die Förderung?


Die Fördersumme pro Betrieb und Ausbildungsplatz beträgt höchstens 2.000 Euro für einen 12-monatigen Zeitraum. Diese 12-monatige Förderung ist möglich während der individuellen Ausbildungszeit zuzüglich einer 6-monatigen Vorlaufzeit vor Ausbildungsbeginn. Nach Auslaufen der 12 Monate kann der Betrieb eine Anschlussförderung für den Ausbildungsplatz beantragen.


Wo bekomme ich ausführliche Informationen?


>>>Weitere Informationen auf den Seiten des Europäischen Sozialfonds


Passende Kurse

RecherchezieleRatgeber
 •  gut ausbilden (Hessen) (Für kleine Ausbildungsbetriebe, 48 Kurse zur Förderung)
Erstellt 2024-03-19 12:08:38 in 0,022 s

Wir veröffentlichen hier tagesaktuell Kurse hessischer Bildungsanbieter, die sich für die Förderung eignen. Sie erkennen sie schnell an dem blauen Logo „gut ausbilden“. Bitte beachten Sie, dass die hier gelisteten Angebote nicht automatisch förderfähig sind. Die Auswahl erhebt weiterhin keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern ist abhängig von der Zulieferung und Aktualisierung durch die Anbieter.